Bibliotheksordnung

Allgemeine Benutzungsregeln

  • Ausleihen sind nur mit gültigem Bibliotheksausweis möglich.
  • Es können max. 3 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich (z.B. Vorbereitung auf Referate, Verfassen der VWA etc.).
  • Die Verantwortung für entliehene Medien übernimmt der/die Entlehner/in. Bei Verlust oder starker Beschädigung des entliehenen Mediums muss dieses ersetzt werden.
  • Die Entlehnzeit beträgt 4 Wochen für Bücher, für alle anderen Medien 1 Woche (Zeitschriften, Hörbücher, DVDs, CDs).
  • Eine Verlängerung der Ausleihe ist sowohl beim Entlehnschalter wie auch online (WebOPAC) möglich, solange keine Vorbestellung vorliegt.
  • Die Computer sind als Arbeitsplätze gedacht. Daher gibt es hier keine Spiele, kein Chatten, keine Nutzung von sozialen Medien.
  • Bei Verlust des Bibliotheksausweises kann ein Ersatz bei den Bibliothekarinnen (Bearbeitungsgebühr € 2.-) beantragt werden.

 

  • Das darf in der Bibliothek nicht sein:
    • Essen und Trinken
    • Handy (Ausnahme: Recherche)
    • Mitnahme von (Schul-) Taschen und Rucksäcken (Ablage im Regal im Eingangsbereich)
    • Entlehnung von Medien ohne offizielle Ausleihe

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