Das Bibliotheksteam
Mag. Gabriele Padourek-Schnitzer
Mag. Helga Simmerl
Mag. Doris Kittinger
Mag. Ursula Bohatschek-Tamandl
Öffnungszeiten der Bibliothek
Detaillierte Öffnungs- und Entlehnzeiten als Download
Montag: 9.45 - 10.00 und 11.45 - 14.30
Dienstag: 8.55 - 11.55 und 13.40 - 14.30
Mittwoch: 8.55 - 11.55 und 12.50 - 14.30
Donnerstag: 8.00 - 10.00 , 11.45 - 12.45 und 13.40 - 14.30
Freitag: 9.45 - 11.55 und 12.50 - 14.30
Bibliotheksordnung
- Jede/r SchülerIn und jede/r LehrerIn kann LeserIn werden. SchülerInnen erhalten einen Leserausweis und verpflichten sich zur Einhaltung der Bibliotheksordnung.
- Die Entlehnung kann nur bei Vorlage des Leserausweises erfolgen. Die Entlehnung ist gratis. Bei Überschreitung der Entlehnzeit ist jedoch eine Mahngebühr von € 0,5 pro Buch (Medium) und angefangener Woche zu bezahlen. Bei Verlust des Leserausweises ist € 2,00 für den neuen Ausweis zu bezahlen.
- Die Öffnungszeiten werden durch Anschlag beim Bibliothekseingang bekannt gemacht und befinden sich auch auf der Schulhomepage http://www.theodor-kramer.at
- Die Entlehnzeit für Bücher beträgt vier Wochen, für Zeitschriften und alle anderen Medien (Video, DVD, CD-Rom, CD) eine Woche. Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Leserausweis vorgelegt wird.
- Es dürfen höchstens drei Bücher (Medien) gleichzeitig entlehnt werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen (z.B. Referat) möglich.
- Nicht ordnungsgemäß entlehnte Bücher dürfen nicht aus der Bibliothek entfernt werden.
- Speisen und Getränke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden, Taschen sind beim Eingang abzulegen.
- Um schonende Behandlung der Bücher und Medien wird gebeten. Entlehnte Bücher (Medien) dürfen nicht weiterverliehen werden.
- Bei Beschädigung oder Verlust eines Buches (Mediums) muss dieses ersetzt werden.
- Der Verlust des Leserausweises ist sofort dem Bibliothekar/der Bibliothekarin zu melden.
- Die Benützung der Bibliothekscomputer ist unter Aufsicht erlaubt. Unsachgemäße Behandlung der Geräte bzw. unberechtigter Datenzugriff können zum Entzug der Benützungsberechtigung führen.