Hausordnung der AHS THEODOR KRAMER

PRÄAMBEL

Wir sind eine Schule, in der der respektvolle und wertschätzende Umgang miteinander Tradition hat und eine zentrale und wichtige Rolle spielt.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft – also Schüler:innen, Eltern, Lehrer:innen, Direktion, Sekretär:innen und Schulwart:innen – hat das Recht darauf

  • zu lernen, zu arbeiten und sich zu bilden;
  • respektiert und gehört zu werden;
  • zu Wort zu kommen;
  • weder verbal noch körperlich verletzt zu werden

und die Pflicht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten am Schulleben zu beteiligen.
Wir legen Wert darauf, dass Schul- und Klassengemeinschaften entstehen, die als anregend, lebendig und förderlich empfunden werden.

 

SAUBERKEIT UND ENERGIESPAREN

Damit sich alle wohlfühlen können, ist es wichtig, dass wir unsere Schule, die Klassenräume und alle Freizeitbereiche in Ordnung halten. Auch achten wir bewusst darauf, Energie zu sparen.

  • Alle Schüler:innen sind für die Sauberkeit in ihrem Klassenraum selbst verantwortlich. Mutwilliger Schmutz und Mist wird von den Verursacher:innen beseitigt.
  • Wir trennen Müll nach Altpapier, Pet-Flaschen und Restmüll.
  • Am Ende des Vormittagsunterrichts (bzw. in der letzten Stunde in der eigenen Klasse) werden die Sessel hinaufgestellt, die Fenster geschlossen, die Jalousien hinaufgekurbelt, die Tische abgeräumt; wird das Licht abgedreht, die Klasse vom herumliegenden Abfall am Boden gesäubert und zugesperrt.
  • Im Schulhaus gilt „Zweitschuh“-Pflicht.
  • Vorwiegend in den Monaten September, Oktober, Mai und Juni wird mittels eines „Straßenschuhe  erlaubt“- Schildes angezeigt, wann die Straßenschuhe nicht gegen Hausschuhe getauscht werden müssen.
  • Kopfbedeckungen sind während des Unterrichts untersagt, es sei denn, es handelt sich um Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen.

 

RAUCHEN

Laut Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und deren Außenanlagen verboten.
https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Drogen-und-Sucht/Nichtraucherschutz-und-Rauchverbote.html

 

PAUSEN

Damit erfolgreiches Arbeiten und Lernen in den Stunden gelingt, legen wir Wert darauf, unsere Pausen auch genießen zu können, Energie zu tanken und uns zu erholen.

Die konkrete Pausenordnung ist in den Gängen ausgehängt und ebenfalls Bestandteil der Hausordnung.

 

KOMMEN UND GEHEN, PÜNKTLICHKEIT

Ein respektvoller Umgang miteinander beinhaltet auch pünktliches Kommen und Gehen.

  • Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler:innen die Schule nicht verlassen.
    Wenn vor der letzten Unterrichtsstunde die Schule verlassen werden muss, braucht man einen Passierschein, der im Sekretariat erhältlich ist.
  • Wenn das Fehlen am Nachmittag vorhersehbar ist, soll die Entschuldigung bereits am Vormittag bei dem/der Klassenbetreuer:in abgegeben und im Klassenbuch vermerkt werden.
  • Nach Beendigung des Unterrichts muss die Schule sofort verlassen werden, sofern man nicht für die Tagesbetreuung/das Mittagessen oder die Mittagsüberbrückung angemeldet ist.
  • Die konkreten Regeln für die Tagesbetreuung, die Mittagsüberbrückung und die Religionsaufsicht sind zu beachten.
  • Konkrete Regeln gibt es auch für die Sonderunterrichtsräume.
  • Nur für die OBERSTUFE gilt: Schüler:innen der Oberstufe, die auf den Nachmittagsunterricht warten bzw. den Religionsunterricht nicht besuchen, dürfen sich in der Aula oder in der Bibliothek aufhalten. Falls sie vom Religionsunterricht abgemeldet sind, dürfen sie die Schule in dieser Zeit verlassen.

 

HANDY, FOTOS, AUFNAHMEN

Laserpointer sind verboten. Fotografieren, Bildaufnahmen und Tonaufzeichnungen sind am gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen können nur von der Direktion genehmigt werden. I-pads, E-books, etc. sofern sie der Unterstützung des Unterrichts dienen, sind gestattet.

Ab 1. Mai 2025 gilt für Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe bundesweit ein Verbot für die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und vergleichbaren, der digitalen Kommunikationen dienenden Geräten (BGBL. II Nr. 80/2025).

Entsprechend der dahingehend angepassten Hausordnung unserer Schule gelten folgende Regelungen:

  • Von 7.45 Uhr bis Unterrichtsende der Schüler:innen müssen oben genannte Geräte abgeschaltet sein.
  • Schülerinnen und Schüler haften selbst für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung, im Falle unserer Schule stehen im Vormittagsunterricht die in den Klassen befindlichen Spinde (für Laptops etc.) zur Verfügung.
  • Im Nachmittagsunterricht, in Mittagsüberbrückungen, in der TABE und im dislozierten Unterricht bzw. bei eintägigen Schulveranstaltungen sind diese Geräte abgeschaltet in den Schultaschen zu verwahren.
  • Wird ein:e Schüler:in innerhalb der oben genannten Zeiten mit einem Handy oder dergleichen angetroffen werden, muss dieses – entsprechend der neuen Gesetzesverordnung - der Lehrkraft ausgehändigt werden. Die Rückgabe erfolgt nach Unterrichtsende des Vormittagsunterrichts im Sekretariat unter Nennung von Namen und Klasse.
  • Ab der 3. Abnahme wird das Gerät nur einem/einer Erziehungsberechtigten im Sekretariat übergeben.
  • Die Schule übernimmt keine Verantwortung für abhandengekommene Geräte!

 

Für die Oberstufe (9. – 12. Schulstufe) gilt:

  • Handys müssen während des Unterrichts in der eigenen Tasche abgedreht verwahrt werden.
  • Während der Pausen darf das Handy nur in einem Klassenraum verwendet werden.
  • Am Gang ist die Handynutzung verboten.
  • Bei wiederholtem Verstoß wird das Handy abgenommen (analog zur US).

 

KONSEQUENZEN BEI REGELVERSTÖSSEN

  1. Lehrer:innen-Schüler:innen-Gespräch nach der Stunde (wird im roten Info-Heft dokumentiert).
  2. Lehrer:innen-Schüler:innen-Gespräch mit Eintragung und Information an die Eltern. Falls es sich um einen schweren Regelverstoß handelt, kann bereits zu diesem Zeitpunkt die „Rüge durch die/den KB“ ausgesprochen werden.
  3. Lehrer:innen-Schüler:innen-Eltern-Gespräch, Eintragung und eventuell Androhen oder Aussprechen einer „Rüge durch die/den KB“.
  4. Verwarnung durch die Direktion
    • Klassenkonferenz (Klassenlehrer:innen, Schüler:in, Eltern, Schüler:innen-Vertretung): Vereinbarung klarer Auflagen, Androhung oder Nahelegen des Schulwechsels, Klassenwechsel, Wiedergutmachung etc.
  5. Disziplinarkonferenz

 

3 Regelverstöße führen zu Stufe 3, ab dann Stufe 4. Je nach Schwere des Regelverstoßes muss nicht bei Stufe 1 begonnen, sondern es kann auch sofort bei einer höheren Konsequenzen-Stufe eingestiegen werden.

 

Erarbeitet durch die Schulgemeinschaft
des BRG 22, Theodor Kramer Straße

Stand Mai 2025

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